Wie viel Grundschulden bei Anlageimmobilien?

Gerade jetzt, wo der Begriff Finanzkrise fast täglich durch die Medien wandert, suchen Anleger nach Möglichkeiten, ihr Geld möglichst sicher anzulegen. Dabei rücken Anlageimmobilien immer mehr in den Fokus und auch Anleger, die eine Immobilie fremdfinanzieren müssen, beschäftigen sich vermehrt mit diesem Thema. Hypothekendarlehen, die Banken gegen die Eintragung einer Grundschule auszahlen, sind eine beliebte Möglichkeit zur Finanzierung einer Anlageimmobilie und viele Anleger fragen sich wie hoch die Grundschuld beim Kauf einer solchen Immobilien sein darf, damit sich die Investition noch lohnt. Grundsätzlich gilt, dass die Grundschuld nur ein dingliches Recht, das dem Geldgeber ermöglicht, eine bestimmten Betrag einzufordern, wenn die Raten des Kredits nicht mehr bedient werden können. Bei Anlageimmobilien, die über Kredite finanziert werden sollen, kann die Grundschuld in voller Höhe, also zu 100 Prozent, bestellt werden. Da auf einige Immobilien eine bereits getilgte Grundschuld eingetragen ist, deren Löschung nicht beantragt wurde, lassen sich bei ihrem Erwerb die Kosten für anfallende Gebühren senken, wenn der Käufer die gleiche Bank zur Finanzierung nutzt. Auch eine Grundschuldabtretung ist möglich und somit ein Wechsel des Finanzierungspartners für die Anlageimmobilie.

Die Anlageimmobilie sollte selbst als Sicherheit ausreichen

In der Regel ist die Grundschuld so hoch wie der ausgezahlte Kredit und sie kann theoretisch auf verschiedene Immobilien aufgeteilt werden. Besitzt der Anleger eine bereits abgezahlte Immobilie, die er selbst bewohnt, so kann die Grundschuld auch darauf aufgenommen werden, doch diese Möglichkeit muss sorgfältig durchdacht werden. Eine Immobilienanlage, die ja zu eigenen finanziellen Sicherheit getätigt wird, sollte auf keinen Fall das Privatleben in negativer Weise beeinflussen können, wenn die Raten für die Anlageimmobilie nicht mehr gezahlt werden können. Denn bei Zahlungsunfähigkeit kann die Bank ihre Rechte aus der Grundschuld fordern, egal auf welche Immobilie sie eingetragen worden sind. Daher sollte das Objekt selbst als Sicherheit immer voll ausreichen, und wenn dies nicht der Fall ist, sollte geprüft werden, ob der Kaufpreis eventuell zu hoch angesetzt wurde, was in solchen Fälle n häufig vorkommt.

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