Oftmals wird die Höhe der Grundschuld mit der Höhe des Kredits verwechselt. Der Schuldner muss bei einem Kredit immer die Höhe des Kreditvertrags nebst Zinsen abbezahlen, die Grundschuld muss von ihm nicht getilgt werden, sie dient dem Kreditgeber lediglich als Absicherung bei Zahlungsausfall.
Die Grundschuld wird oft als Sicherheit für einen Baukredit verlangt. Durch die Grundschuld wird festgelegt, dass der Gläubiger ein Anrecht auf eine bestimmte Summe des Grundstückwertes hat. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Sie kann erst nach der vollständigen Tilgung des Kredits aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Kann ein Bauherr seinen Baukredit nicht abbezahlen und die Immobilie oder das Grundstück muss zwangsversteigert werden, erhält der Gläubiger aus dem Verkaufserlös die in der Grundschuld festgelegte Summe. Da bei Zwangsversteigerungen selten der tatsächliche Wert eines Hauses erzielt wird, setzen viele Banken die Grundschuld höher an als die Kreditsumme. Für Bauherren ist es daher besonders wichtig, schon bei Vertragsabschluss die Grundschuld so gering wie niedrig zu halten oder dem Gläubiger andere Sicherheiten anzubieten.
Die Gründe, weshalb ein Kredit nicht abbezahlt werden kann, sind vielfältig. Da vor allem Baukredite eine lange Laufzeit haben, sind es meist Krankheit oder Arbeitslosigkeit, die das monatliche Einkommen schmälern und eine Zahlung der Kreditraten unmöglich machen. Wenn man einen Kredit für Immobilien sucht, sollte man daher genau auf die Tilgungsvereinbarungen achten. Sondertilgungen sollten immer im Vertrag vereinbart sein. Zudem sollte die Grundschuld nicht höher sein als die Kreditsumme. Sollte es trotzdem nicht möglich sein, eine Zeit lang die Kreditraten zu zahlen, hilft meist ein ehrliches, klärendes Gespräch mit der Bank. Hier können beispielsweise das Aussetzen von Zahlungen für eine gewisse Zeit oder eine Absenkung der Ratenhöhe vereinbart werden.