Was sind die Merkmale des Trockenbaus

Die herausragenden Merkmale des Trockenbaus sind der Preis und die damit verbundene Flexibilität. Mithilfe der schlanken und gleichzeitig stabilen Wandkonstruktionen können flexible und individuelle Raumkonzepte kostengünstig realisiert werden. Um Bauteile zu errichten, werden beim Trockenbau keine wasserhaltigen Baustoffe verwendet, denn Putz oder Beton kommen hierbei nicht zum Einsatz. Im Vergleich zu einem klassischen Mauerwerk ist die Trockenbaumethode in der Regel schneller und günstiger realisiert, darüber hinaus sind sämtliche bauphysikalischen Anforderungen der Trockenbauweise problemlos erfüllbar. Der Schutz vor Wärme, Kälte, Schall, Feuchtigkeit und Brand wird durch die Trockenbauweise in gleicher Weise gewährleistet. Der Trockenbau ist somit entsprechend also eine moderne, flexible und überaus kostengünstige Alternative zum klassischen Mauerwerk, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut.

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Bei dem Trockenbau selbst geht es stets um die Konstruktion von Wänden, Böden und Decken, die in trockener Weise montiert und weiterverarbeitet werden. Seinen Ursprung hat der moderne Trockenbau in den USA und kam in den 1960er Jahren nach Deutschland. Nach folgender Weiterentwicklung setzte sich die Trockenbauweise immer schneller durch, da sie meist flexibler und preiswerter ist. Seit dem Jahr 2006 ist der Trockenbau bauvertragsrechtlich anerkannt als eigenständiges Gewerk.

Ausbildung im Bereich Trockenbau

Um im Trockenbau tätig zu sein, existieren in der Bundesrepublik Deutschland zwei Ausbildungsberufe. Die Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter dauert zwei Jahre und bei dieser kann der Schwerpunkt Trockenbauarbeiten gewählt werden. Alternativ dazu bietet sich die Ausbildung zum Trockenbaumonteur an, die drei Jahre in Anspruch nimmt.

Rechtslage Trockenbau

Früher gab es regelmäßig Rechtsstreitigkeiten bei der Frage, ob die Ausführung von Trockenbauarbeiten der Handwerksordnung (Anlage A) mit den dazugehörigen Einschränkungen unterliegt. Im Jahr 2000 wurde diese Frage per Gesetz endgültig verneint. Laut der Handwerksverordnung gehören Verkleidungen und Beschichtungen der so erstellten Wände nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern eher zu dem Aufgabengebiet der Stuckateure und Maler.

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