Arbeitet ein Unternehmen mit einem Kunden zusammen, der für seine Leistungen nicht zahlt und auch eventuelle Mahnungen missachtet, so kann das bezogene Unternehmen seinerseits ein Inkassounternehmen konsultieren. Dieses darf, sofern es von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, die Kosten für das Unternehmen eintreiben.
Inkassounternehmen werden aber auch im Privatkundenbereich tätig. So können zum Beispiel Forderungen einer Telefongesellschaft gegenüber einem zahlungsunwilligen Kunden durch das Inkassounternehmen geltend gemacht werden. Auch öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Arbeitsagenturen arbeiten mitunter mit Inkassounternehmen zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben, die ein Inkassounternehmen übernimmt, zählt eine individuelle und sinnvolle Beratung der Gläubiger. Handelt es sich um unbestrittene Forderungen, die ein Unternehmen verlangt, dann ist das Inkassounternehmen zur Einziehung dieser berechtigt.
Ein Inkassounternehmen ist weiterhin berechtigt, einen Anwalt einzuschalten, um eventuelle Gerichtsverhandlungen führen zu können. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Durchführung von Gerichtsverfahren nur berechtigt ist, wenn es darum geht, eine Inkasso-Forderung zu sichern.
Kontrolle ist wichtig
Das beauftragte Inkassounternehmen ist zur Einziehung sämtlicher Kosten und Forderungen berechtigt. Auch ausgeklagte Kosten fallen hierunter. Des Weiteren übernimmt ein Inkassounternehmen eine Kontroll- und Überwachungsfunktion. So hat es nicht nur die Aufgabe, die Kosten vom Kunden zu fordern, sondern muss auch kontrollieren, inwieweit einer Forderung bereits nachgegangen wurde.
Wird vom Inkassounternehmen selbst dann ein Rechtsanwalt beauftragt, so ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit mit diesem Hand in Hand erfolgt. Spricht das Inkassobüro außergerichtliche Mahnungen aus, so kümmert sich der Anwalt dann um alle Fragen und Rechtsstreitigkeiten, die gerichtlich anfallen.
Inkasso zählt zu den Dienstleistungsberufen. Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Inkassounternehmen tätig werden kann. So gibt es vorgerichtliche Forderungen, bei denen der Zahlungsverzug zwar eingetreten ist, es aber noch kein Gerichtsverfahren gibt. Bei der nachgerichtlichen Inkasso-Forderung kam es bereits zum Prozess und das Inkassounternehmen ist berechtigt, eventuelle Schuldtitel einzufordern.
Der Gläubiger sollte sich in allen Fällen jedoch unbedingt an ein seriöses Inkassounternehmen wenden. Dieses ist zum Beispiel an seiner Größe, an der technischen Ausstattung oder an der Form der Inkasso-Abwicklung erkennbar.