Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist, bei entsprechender Bonität, in der Regel eine gute Sache, denn hier erfolgt meist auch eine Kapitalanlage, die weitestgehend sicher und auch in ihrem Wert steigend ist. Für viele Menschen dient die Immobilie auch der Altersvorsorge, sodass, wenn die Tilgung vollständig geleistet wurde, hier keine monatlichen Zahlungen für Miete oder Hypothek mehr zu erbringen sind. Auch aus diesem Grund nehmen viele die anfänglich meist hohe finanzielle Belastung in Kauf, um dann am Ende in ein sorgenfreies Seniorenleben eintreten zu können.
Das Austragen der Grundschuld ist nicht immer sinnvoll
Um den Bau oder den Kauf einer Immobilie zu finanzieren, sind die meisten Bauherren oder Immobilienkäufer gezwungen, zumindest einen Teil des benötigten Kapitals zu leihen. Für diese Finanzierungen sind Einträge im sogenannten Grundbuch der Stadt zu vermerken, da das bezogene Kreditinstitut, die Hausbank oder auch die Bausparkasse hier eine Grundschuld eingetragen haben möchte. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit, falls der Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr adäquat nachkommen kann.
Ist die Immobilie dann jedoch irgendwann bezahlt, bzw., wird diese weiterverkauft, so hat der Immobilienbesitzer die Möglichkeit, die Grundschuld aus dem Grundbuch wieder austragen zu lassen. Dies ist allerdings stets mit hohen Kosten verbunden, wobei die Hälfte der Gebühren an den beauftragten Notar gehen und die andere Hälfte an das bezogene Grundbuchamt.
Das Austragen der Grundschuld beim Immobilienverkauf sollte stets gut überlegt sein, da der spätere Käufer des Hauses hier ebenfalls zur Kasse gebeten wird – nämlich dann, wenn er ebenfalls eine Grundschuld eintragen muss. Bleibt die Grundschuld hingegen bestehen und der Käufer wählt für die Finanzierung des Kaufs die gleiche Bank, wie der vorherige Besitzer, so fallen lediglich geringe Gebühren an, da die Bank nicht nochmals einen Grundbucheintrag verlangen wird. Und selbst wenn ein anderes Kreditinstitut hier in Leistung gehen soll, so ist es trotzdem sinnvoll, dass der Verkäufer der Immobilie die Grundschuld nicht austragen lässt, da diese durchaus von Bank zu Bank weitergereicht werden kann. Diese Form der Grundschuldabtragung beläuft sich kostenmäßig in der Regel nur auf wenige Hundert Euro, während ein Austrag aus dem Grundbuch mehrere Tausend Euro kosten wird.