Pfändung einer Eigentümergrundschuld

Wie pfändet man eine Eigentümergrundschuld? Was passiert bei der Pfändung und Verwertung einer Eigentümergrundschuld? Geht einer Fremdgrundschuld eine Eigentümergrundschuld im Range vor, muss der Gläubiger der Fremdgrundschuld ein Hineinwachsen in die rangbessere Position anstreben. Dadurch wird verhindert, dass andere Gläubiger die vorrangige Eigentümergrundschuld pfänden und dadurch ein Aufrücken des Gläubigers in eine ranghöhere Position vereiteln. Zudem wird verhindert, dass bei einer Grundstücksversteigerung die Versteigerungserlöse in Höhe der Eigentümergrundschuld an den Grundstückseigentümer ausgekehrt werden.

Nach § 857 Abs. 1 ZPO kann bei Zwangsvollstreckungen gegen den Grundstückseigentümer eine Eigentümergrundschuld zu seinen Gunsten gepfändet werden. Mit einer Pfändung erwirbt dann der Pfändungsgläubiger nach § 1287 BGB ein Pfandrecht an der Eigentümergrundschuld. Die Pfändung greift jedoch nur, wenn die Eigentümergrundschuld zuvor vom Grundstückseigentümer noch nicht abgetreten worden ist. Daher ist die Abtretung einer Eigentümergrundschuld zu Gunsten nachrangiger Grundpfandgläubiger auch ein wichtiges taktisches Mittel zur Verhinderung von Pfändungen Dritter in vor- oder gleichrangige Eigentümergrundschulden.

Quelle: Wikipedia

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