Zwangsversteigerungen bieten oft eine gute Gelegenheit für den Erwerb einer Immobilie. Die Zahl der Zwangsversteigerungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Selbst in Großstädten und Ballungsräumen lassen sich auf diese Weise Schnäppchen machen. Erst in den vergangenen zwei Jahren pendelte sich die Zahl langsam ein. Der Grund ist ein neuer Boom auf dem Immobilienmarkt. Daher ist Vorsicht geboten. In Ballungsräumen kommen meist eher schwierige Objekte unter den Hammer. Bessere Chancen bestehen auf dem Land. Deshalb sollte der Erwerb einer Immobilie auf diesem Weg als Option gelten, und nicht als einzige Lösung in Betracht gezogen werden. Eine gute Vorbereitung ist sinnvoll. Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind nicht immer die günstigsten. Der Besuch von zwei bis drei Versteigerungen ist ratsam. Erste Maßnahme bei, Beschreiten dieses Wegs ist der Blick in den Grundbuchauszug. Dieser ist in der Versteigerungsakte des zuständigen Gerichts enthalten. Aus ihm geht hervor, ob sich die Immobilie uneingeschränkt nutzen lässt oder ob andere Lasten übernommen werden. Dies betrifft besonders das Nutzrecht, aber auch andere Fragen, wie beispielsweise eingetragene Grundschulden. Außerdem beinhaltet die Akte ein neutrales Wertgutachten. Es informiert über den Bauzustand, die Lage, Versorgungsanschlüsse und andere Details.
Detailfragen zur Zwangsversteigerung klären
Legen diese Informationen die Teilnahme an der Versteigerung nahe, sollte das Objekt besichtigt werden. Denn nicht jeder Wertgutachter besichtigt ein Gebäude selbst. Oft verlässt er sich auf die Informationen Dritter. Bei der Finanzierung des Kaufs gelten ähnliche Regeln, wie bei der Finanzierung jeder anderen Immobilie. Bindend für die Finanzierung ist das Maximalgebot, wobei eine Preisersparnis von zwanzig bis dreißig Prozent gegenüber dem Erwerb einer gleichwertigen Immobilie einen groben Richtwert vorgibt. Da Maklerprovisionen und Notariatskosten in der Regel entfallen, sollte sich ein gewisser Preisvorteil erzielen lassen.
Der Abschluss entsprechender Finanzierungsverträge sollte aber endgültig erst dann vorgenommen werden, wenn die entsprechende Immobilie erworben wurde. Eine entsprechende Vertragszusage oder die Bereitschaft dazu sollte mit dem Finanzberater der Bank abgeklärt werden. Zu den wichtigsten Fragen beim Erwerb aus einer Zwangsversteigerung zählt die Frage nach der Schuldenübernahme. Die Konditionen sollten im Detail geklärt sein. Die Teilnahme erfordert auch das Vorlegen verbindlicher Sicherheiten wie eine Bankbürgschaft oder den Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts. Andere Sicherheiten werden in der Regel nicht akzeptiert. Beim Ersttermin muss das Gebot über 70 Prozent des Verkehrswerts liegen. Erst bei einem Zweittermin gibt es keine Grenzen mehr, sodass sich dieser für Schnäppchenjäger besonders anbietet.