Der Kauf einer Immobilie ist vermutlich die größte Investition, welche Verbraucher in ihrem Leben tätigen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Käufer den Vertrag unterschreiben, ohne diesen vorher zu prüfen bzw. sich explizit auch über die möglichen Risiken zu informieren. Werden hier Fehler gemacht, so kann dies unter Umständen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, welche schnell den finanziellen Ruin des Käufers bedeuten können. So muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass der Verkäufer auch tatsächlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dazu kommt, dass der Kaufvertrag eine Vielzahl von Klauseln enthält, deren Bedeutungen einem Laien oftmals nicht klar sind. Da der Verkäufer natürlich interessiert ist, die betreffende Immobile loszuwerden, sind dessen Aussagen zu den einzelnen Vertragsdetails eher mit Vorsicht zu genießen. Vielfach unterliegen Käufer auch dem Irrglauben, der Notar würde sie auf verdächtige Vereinbarungen hinweisen. Dieser ist jedoch sowohl dem Käufer wie auch dem Verkäufer gegenüber zur Neutralität verpflichtet. Solange keine grundlegenden juristischen Mängel vorliegen, wird der Notar einen Vertrag immer einspruchslos beglaubigen. Sicherer ist es deshalb, den Kaufvertrag vorab von einer unabhängigen Partei überprüfen zu lassen.
Kaufvertrag für die Immobilie vor Unterschrift prüfen
Wer den Kaufvertrag für ein Haus juristisch prüfen lassen möchte, wendet sich hierzu am besten an einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Fachanwalt. Dieser kann dem Käufer jeden einzelnen Punkt des Vertrages genau erklären und dann auch über die möglichen Folgen informieren. Da der Anwalt über entsprechende Erfahrungen verfügt, fallen diesem in der Regel alle zweifelhaften Klauseln sofort ins Auge. Zudem stellt der Experte auch sofort fest, wenn der vereinbarte Kaufpreis vom Standard abweicht, welcher normal für eine Immobilie in der betreffenden gültig ist. Liegt der Kaufpreis beispielsweise unter dem eigentlichen Niveau, so wird der Anwalt dazu raten, einen Bausachverständigen mit der Suche nach Mängeln zu beauftragen. Eine Überprüfung ist übrigens nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer ratsam. Gerade private Verkäufer, welche sich mit dem Vertragsrecht nicht im Detail auskennen, können hier schnell Fehler machen und beispielsweise wichtige Klauseln vergessen.