Bei dem Verkauf eines Hauses kommen für den Käufer als auch für den Verkäufer die sogenannten Nebenkosten hinzu. Es handelt sich dabei unter Umständen für die Maklergebühr, welche in den meisten Fällen von beiden Vertragspartnern entrichtet werden muss. Die Löschung der Grundschuld wird bei dem Verkauf des Hauses notwendig und für die Kosten kommt alleine der Verkäufer auf. Die Aufgabe wird durch den Notar erledigt, der auch den Kaufvertrag beurkundet hat.
Das Löschen der Grundschuld ist mit Kosten verbunden
Nicht nur der Hausbau ist mit Nebenkosten verbunden. Auch der Verkauf einer Immobilie wird mit Gebühren belegt und mindert den Erlös nicht unerheblich. In den meisten Fällen ist das Gebäude noch mit einer Grundschuld belastet. Es handelt sich dabei um den Eintrag der darlehensgebenden Bank, die so sicherstellt, dass sie bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers Zugriff auf das Haus bekommt. Diese dingliche Sicherheit ist bei großen Darlehenssummen Pflicht und kann nicht umgangen werden.
Will ein Hausbesitzer seine Immobilie veräußern, muss die vorhandene Grundschuld gelöscht werden. Die Kosten dafür werden an der Höhe des Eintrags festgemacht. Bei einer Löschungssumme von 150.000 Euro muss man mit etwa 300 Euro Kosten rechnen. Viel günstiger für beide Seiten ist die Abtretung der Schuld. Der Verkäufer tritt in diesem Fall die bestehende Grundschuld an den Käufer ab und dieser muss in der Regel für die Kosten aufkommen. Dabei ist es keineswegs so, dass er keinen Vorteil davon hat. Auch er spart dabei und die Höhe der Ersparnis richtet sich nach der eingetragenen Summe. Sind sich beide Vertragspartner darüber einig, dass sie die Möglichkeit der Abtretung in Anspruch nehmen möchten, wird dies im Kaufvertrag festgehalten. Der Notar wacht über eine korrekte Durchführung.