Wer eine neue Immobilie anschafft, kann die Finanzierung entsprechend planen. Zumeist brauchen Immobilienkäufer eine Grundschuldeintragung, wer zahlt einen so großen Posten schon aus der Portokasse? Bei ausreichendem Eigenkapital und vor allem laufender Liquidität sind die Banken auch nicht ganz so zurückhaltend mit größeren Krediten. Wer eine Immobilie neu beziehen will, braucht zudem meist auch neue Möbel, die er am Besten in die Finanzplanung schon gleich einbeziehen sollte. Die alten Einrichtungsgegenstände passen manchmal auch aus Platzgründen schon nicht mehr.
Einige Banken zieren sich allerdings auch bei einer Einbeziehung von Möbelstücken in die Gesamtfinanzierung der Grundschuld. Sie möchten lieber die etwas teureren Kredite, die für Verbraucher gewährt werden in diesem Falle verkaufen. Hier sind die Verbraucher aufgerufen, auch gut zu verhandeln. Vergleichsangebote von konkurrierenden Banken sind auf jeden Fall hilfreich.
Grundpfandrechte für Finanzierungen
Eine Grundschuldeintragung erfolgt aufgrund der Inhalte im Grundschuldbrief. Diese Schuldart ist ein Grundpfandrecht, das dem Kreditgeber eine gewährte Kreditsumme absichert. Das Grundpfandrecht wird beim Notariat nach der zudem auch im Vertrag vorbestimmten Rangfolge in Abteilung 3 des Grundbuches festgehalten. Dieser Vorgang dauert eine Weile, doch falls der Schuldner seiner beteiligten Bank den Auftrag gibt, den erforderlichen Antrag in Eigenregie zu stellen geht es schneller. Das hat den Vorteil, dass in der Regel eine rasche Ausbezahlung des Darlehens erfolgt.
Grundschuldlöschung nach der Abzahlung sinnvoll?
Die Löschung einer Grundschuld muss am Ende nicht unbedingt gelöscht werden. Ist dies jedoch gewünscht, dann muss das durch den Grundstückeigentümer explizit beantragt werden. Die Grundschuld muss bei einer Umschuldung oder Abtretung an Dritt-Gläubiger leichter zu verändern als beispielsweise die Hypothek. Auch die Erhöhung des Kreditbetrages ist leichter und mit niedrigeren finanziellen und formalen Hindernissen verbunden.
Ganz klar sehen die Banken und andere Kreditgeber gerne Kunden, die voraussehbar über einen längeren Zeitraum auch in der Lage sind, ihre Kredite zu bedienen. Wer hierzu nicht, oder nicht mehr in der Lage ist, sollte gleich bei der Bank Bescheid geben und eine gemeinsame konstruktive Lösung suchen. Banken, die über eine Grundschuld verfügen haben nämlich das Recht zur Eintreibung ihrer Forderungen auch eine Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies wird allerdings nicht so schnell in die Wege geleitet, weshalb eine rechtzeitige Kontaktaufnahme auf jeden Fall anzuraten ist.