Fremdkapital kann man auch als Eigenkapitalersatz bezeichnen. Alle möglichen Finanzierungsmittel, die dem Kreditnehmer von Dritten überlassen werden, können als Eigenkapitalersatz dienen. Es gibt die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristiger Eigenkapitalersatzbeschaffung. Kurzfristige Kredite sind meist Verbraucherkredite und für diese gibt es ganz besondere Schutzregeln. Langfristige Kredite werden meist bei der Finanzierung von Immobilien eingesetzt, da es sich hier um hohe Summen handelt die wohl die wenigsten aus der Portokasse bezahlen können. Wer sich Eigenkapitalersatz in Form von Darlehen beschafft sollte zudem bedenken, dass er über einen langen Zeitraum in der Lage sein muss, die Ratenzahlungen zu leisten. Aus diesem Grunde ist es ratsam, auch veränderte Lebensbedingungen (Familienzuwachs, Verdienstausfälle usw.) zu berücksichtigen. Zudem kann es sinnvoll sein, eigene Versicherungen zur Abfederung dieser Ausfall Situationen abzuschließen.
Eigenkapitalersatz – die Kreditgeber
Privatpersonen werden sich meist an Banken, Bausparkassen, Arbeitgeber oder Verwandte und Bekannte als Darlehensgeber wenden. Für Baufinanzierungen werden eigentlich immer langfristige Darlehen eingesetzt. Die Mehrzahl der Bauherren wird nicht über so viel Eigenkapital verfügen, und vor allem junge Familien werden hohe Eigenkapitalersatzsummen benötigen. Die Darlehen für die Finanzierung eines Bauvorhabens werden zumeist in Form einer Hypothek mit Eintragung einer Grundschuld gewährt. Der gewerbliche Kreditgeber verlangt Zinsen, während ein Privatkredit zu bestimmten Zwecken auch schon mal kostenlos vergeben wird. Die Tilgung von Darlehen läuft immer über einen festgelegten meist langfristigen Zeitraum.
Eigenkapitalersatz – die Eigenleistungen
Der Eigenkapitalersatz kann auch durch Eigenleistungen erbracht werden. Dies sind Leistungen beim Bau des Familienheims die durch die Familie oder mithilfe von Freunden und Bekannten erbracht werden. Da Kosten für Handwerksleistungen eingespart werden, entsteht hier ein Mehrwert also ein Eigenkapitalersatz. Dieser Eigenkapitalersatz in Form von Eigenleistungen kann nur in begrenzter Höhe zur Anrechnung kommen. Auch Bausparguthaben oder privat vergebene Darlehen durch Verwandte oder den Arbeitgeber können als Eigenkapitalersatz in Frage kommen. Eigenleistungen sollte man prinzipiell nicht zu hoch kalkulieren, denn sonst tut sich schnell eine Finanzierungslücke auf. Manche Bauherren unterschätzen sowohl ihre Kräfte als auch ihr Durchhaltevermögen, wenn sich eine Bauleistung mit Eigenleistungen über lange Jahre hinzieht.