Grundschuldbrief

Im Grundschuldbrief stehen alle erforderlichen Angaben zur Eintragung der Grundschuld.

Wie erhält man einen Grundschuldbrief?

Mit dem finanzierenden Kreditinstitut wird meist vereinbart, dass der Grundschuldbrief direkt der Bank zugeschickt wird. Es wäre jedoch auch möglich, den Grundschuldbrief direkt auf den Inhaber auszustellen. Mit einem Grundschuldbrief des Inhabers ist dann im Grundbuch der Gläubiger nicht zu ersehen. Dieser Grundschuldbrief macht die Grundschuld übertragbar. Ein eventueller neuer Gläubiger müsste in diesem Falle nicht mehr gesondert im Grundbuch eingetragen werden. Nach Aushändigung an den Eigentümer könnte ein solcher  Grundschuldbrief vielleicht auch wieder als erneute Sicherung für weitere Kredite verwendet werden. Dieses Vorgehen spart dem Kreditnehmer in jedem Fall Kosten.

Der Grundstückseigentümer ist in der Regel immer auch der Kreditnehmer. Dieser erklärt vor dem Notar bei der Kaufbeurkundung, dass er für seine Kaufabsicht auf seinem Grundstück eine Hypothek eintragen lassen möchte. Für die finanzierende Bank wird deshalb ein Grundschuldbrief ausgestellt in der festgelegten Höhe. Aufgrund des Grundschuldbriefes wird anschließend die Grundschuld bestellt und eingetragen. Die Gläubigerbank kann bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden auch nur die Grundschuldhöhe entsprechend den verbliebenen Kreditforderungen einschließlich Zinsen für sich beanspruchen. , als sie noch hat.  

Grundschuldbrief und die Eintragung im Grundbuch

Die Grundschuld erfolgt aufgrund der Angaben im Grundschuldbrief und entsteht erst aufgrund der Eintragung im Grundbuch. Wenn der Schuldner der Bank den Auftrag gibt, den Antrag selbst zu stellen, kann eine schnellere Auszahlung des Darlehens erreicht werden, denn die Bank muss dann nicht unbedingt auf die Eintragung im Grundbuch warten.

Der Grundschuldbrief enthält meist hohe Ausfallzinssätze, diese lauten oft bis zu 15 %. Dies dient nicht nur dem Ausfall des Kredits sondern einer längerfristigen Sicherung der Bank bei möglichen späteren Zinsanpassungen. Die Bank ist jedoch nur berechtigt, den im Darlehensvertrag vereinbarten Zins bei den laufenden Ratenzahlungen zu verlangen. Wenn ein Grundschuldbrief dem Grundbuchamt zugestellt wird, bekommt der Antrag einen präzisen Eingangsvermerk. Die Grundbucheintragungen erfolgen in der Regel zügig und demnach kann auch der Kredit rasch ausgezahlt werden. ist.

Hinweise zum Grundschuldbrief

Man sollte auf jeden Fall ausdrücklich die Eintragung einer Buchgrundschuld beantragen. Mit der Kaufbeurkundung stellt der Eigentümer zugleich einen Antrag auf die Grundschuldeintragung und bewilligt dies. Die Ausstellung eines Grundschuldbriefes ist gebührenpflichtig, oft reicht auch eine notarielle Beglaubigung.

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