Grundschuldbestellung

Bei der Grundschuldbestellung geht es meist darum, dass der Kreditnehmer Geld benötigt und die Bank Sicherheit will für das vergebene Kapital. Mit der Bank, die Sie sich zur  Finanzierung ausgesucht haben schließen Sie einen Darlehensvertrag. Meist vereinbaren Sie neben den Bedingungen wie das Darlehen zurückbezahlt wird auch die Grundschuldbestellung. Die Bank möchte sich nämlich auch für den Fall absichern, dass Sie zahlungsunfähig werden. Als Sicherheit dient die Grundschuldbestellung.

Die Grundschuldbestellung – Grundschuld sichert ein Recht am Grundstück

Nach der Grundschuldbestellung erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Ab diesem Moment sind Sie zwar immer noch Eigentümer, doch der Kreditgeber kann im Falle, dass Sie nicht pünktlich Ihre Raten bezahlen jederzeit auf das Grundstück zurückgreifen. Im Bankjargon heißt die Grundschuldbestellung „dingliche Absicherung“ von Forderungen. Die Grundschuldbestellung leitet die Eintragung eines Pfandrechtes am Grundstück ein. Grundbuch eingetragen wird. Die notwendigen Erklärungen für die Eintragung von Grundpfandrechten kann nur der Eigentümer selbst abgeben.

Grundschuldbestellungen können in Form von Grundschulden und Hypotheken bestellt werden. Hypotheken sind nur für ein genau festgelegtes Darlehen zu verwenden und mit dessen Rückzahlung verfallen. Eine Grundschuld kann dahingegen immer wieder als Sicherheit dienen und für spätere Darlehen kostenfrei wieder eingesetzt werden.

Zusätzlich zu den üblichen Pfandobjekten (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung usw.) kann der Kreditgeber als weitere Sicherung auch das ganze persönliche Vermögen des Schuldners verlangen. Dies ist zwar in der Regel nicht notwendig, da die Grundschuldbestellung meist ausreiycht zur Sicherung.

Grundschuldbestellung – die Klauseln

In den Urkunden zur Grundschuldbestellung sind häufig zwei verschiedene Vollstreckungs- Unterwerfungen eingebracht. Diese Unterwerfungen verlangt der Kreditgeber als Sicherung für die Schulden. Der Immobilieneigentümer lässt dinglich die Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Zudem haftet der Darlehensnehmer auch noch persönlich mit seinem  allgemeinen Vermögen. Zweck hier für ist dass der Kreditgeber ohne ein langwieriges gerichtliches Vollstreckungstitelverfahren Pfändungen oder auch Versteigerungen betreiben kann. 

Der beste Schutz vor diesen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht darin die Vereinbarungen vertragsgemäß zu erfüllen. Ist dies der Fall, darf der Gläubiger auf das Grundschuldpfand nicht zurückgreifen. Eine Zweckerklärung ist als rechtliches Bindeglied zudem eine wichtige Möglichkeit zur Abgrenzung der zur Verfügung gestellten Sicherheiten.

Wenn Sie beispielsweise ein Girokonto beim Kreditgeber haben und die ist überzogen, wären nämlich eventuell auch diese Verbindlichkeiten durch die in der Grundschuld gegebenen Schuldversprechungen einbezogen und könnten vollstreckt werden.

Grundschuldbestellung warum brauche ich den Notar?

Kreditgeber verlangen beim Immobiliendarlehens in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Der Notar ist notwendig bei der Beurkundung einer Grundschuldbestellung und er berät den Schuldner über die Risiken und verfasst die Grundschuldbestellungs- Urkunde.

Zur Eintragung einer Grundschuld ist eine notarielle Urkunde mit der erklärten Zustimmung des Grundstückeigentümers notwendig. Nur der Eigentümer kann bestimmen, dass sein Grundstücks mit einer Grundschuld belastet wird. Diese Zustimmung ist zugleich mit einer Grundschuldbestellung verbunden, die besagt dass eine bestimmte Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden soll.

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