Finanzierungskosten sind die kompletten Aufwendungen, die mit einer Kreditbeschaffung zusammenhängen. Der größte Posten bei den Finanzierungskosten sind die Zinsen gefolgt von Provisionen und Gebühren. Falls es sich um eine Hypothek mit Grundschuld handelt, fallen noch Kosten für die Grundbucheintragung, eventuell ein Disagio und wie vorher erwähnt natürlich die Zinsen an.
Finanzierungskosten können absetzbar sein
Finanzierungskosten können Vermieter als Finanzierungs-/Werbungskosten absetzen. Ob dies möglich ist jedoch völlig davon abhängig, welchen Verwendungszweck der Immobilienerwerber verfolgt. Es ist für den steuerlichen Aspekt wichtig, wie der Kredit verwendet wird. Finanzierungs- oder Geldbeschaffungskosten können die Einkommensteuerbelastung in verschiedener Hinsicht erheblich mindern. Sie können als Betriebsausgaben, als Werbungskosten, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, je nachdem, wie der Kredit eingesetzt wird. Finanzierungskosten sollten gegenüber dem Finanzamt stets gut begründet sein. Die absetzbaren Finanzierungskosten mindern dadurch den steuerpflichtigen Gewinn. Wie vorgenannt trifft dies nur auf Vermieter zu, denn die Finanzierungskosten stehen im direkten Zusammenhang mit der Einkunftserzielung. Finanzierungskosten mindern in jedem Jahr, in dem sie anfallen den steuerpflichtigen Gewinn.
Finanzierungskosten Absetzungsbeispiel:
Eine Immobilie wird zum Vermieten gekauft und zu einem großen Teil mit Kreditaufnahmen beglichen. Ein Unternehmen beschafft sich Fremdkapital und es fallen Finanzierungskosten an. Die anfallenden Kreditzinsen und weitere Finanzierungskosten sind in beiden Fällen in den Folgejahren abzugsfähige Kosten und mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Vermieters oder des Firmeninhabers. Zu den Finanzierungskosten dürfen Tilgungen nicht hinzugerechnet werden. Zinsen für bestehende Kredite die man vom Verkäufer übernimmt zählen zu den Anschaffungskosten und es ist deshalb nicht möglich sie sofort steuerlich abzusetzen. Hier können Sie eine Finanzierung online beantragen.
Finanzierungskosten für das selbst genutzte Eigenheim
Für das selbst genutzte Eigenheim, das mit Krediten finanziert ist können die Zinsen nicht als Werbungskosten abgeschrieben werden. Ein Eigenheim, das nur eigenen Wohnzwecken dient ist auch nicht abzugsfähig, wenn es mit Krediten finanziert wurde. Es fehlt in diesem Fall die Gewinnerzielungsabsicht. Für das privat genutzte Eigenheim kann man keine abzugsfähigen Aufwendungen steuermindern einsetzen, denn sie gehören zur privaten Lebensführung.
Bei den Finanzierungskosten fallen die Zinsen viele mehr ins Gewicht als Provisionen oder ein eventuelles Disagio oder die Kosten für die Grundbucheintragung, deshalb sollte man beim Abschluss eines Darlehens auch die Zinssätze ganz besonders im Fokus haben.