Finanzierungskosten steuerlich absetzen

Viele Menschen träumen davon, ein eigenes Haus im Grünen zu besitzen. Ein Ort, wo die Kinder unbeschwert aufwachsen können und wo das Leben einfach viel besser und lebenswerter scheint. Bei den Meisten bleibt dies ein Traum, denn die Finanzierung des Eigenheims ist vielfach nicht machbar. Es fehlt an Eigenkapital und auch das monatliche Einkommen reicht oft nicht aus, um mit dem Bauvorhaben beginnen zu können.

Noch bis vor wenigen Jahren war es so, dass der Staat den Bauherren mit der Zahlung einer Eigenheimzulage finanziell unter die Arme griffen hat. Nun, da diese Subvention ersatzlos gestrichen wurde, fragen sich viele, ob denn wenigstens die Finanzierungskosten für das Eigentum von der Steuer abgesetzt werden können. Da die Finanzierung einer Immobilie in der Regel mit einer hohen Finanzierungssumme einhergeht, könnte sich das Absetzten der Kreditzinsen hier entsprechend steuerlich sehr lohnen.

Absetzbarkeit bei vermieteten Immobilien

Tatsächlich ist es so, dass die Finanzierungskosten –z.B. mittels Creditweb.de von der Steuer abgesetzt werden können –allerdings nur dann, wenn die Immobilie vermietet wurde. Für eigen genutzte Wohnungen oder Häuser gibt es keine Steuervergünstigungen bei den Finanzierungskosten.

Bewohnt der Eigentümer der Immobilie diese nicht selbst, sondern hat sie vermietet, so ist es ihm erlaubt, sämtliche Kosten steuerlich geltend zu machen. Neben den Kosten für die Kreditzinsen sind dies auch die Instandhaltungskosten und die Abschreibungen. Dies wird sich finanziell für den Eigentümer meist lohnen –und besonders auch dann, wenn mit wenig Eigenkapital gekauft oder gebaut wurde, sondern mit Fremdkapital.

Wer in der Planung für den Kauf oder den Bau einer zu vermietenden Immobilie steckt, der rechnet hier nicht selten die Steuervergünstigungen schon in die Finanzierung mit ein. Allerdings sollte unbedingt beachtet werden, dass diesen absetzbaren Kosten auch Einnahmen gegenübergestellt werden müssen –nämlich die Einnahmen aus der Miete oder Verpachtung.

Diese werden mit den Aufwendungen für die Finanzierung verrechnet, sodass sich eine neue steuerliche Bemessungsgrundlage ergibt.

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