Das Haus als Pfand für die Grundschuld

Eine sogenannte Grundschuld dient dem Kreditgeber als Sicherheit für einen Kredit, denn er kann mit ihr die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages fordern. In den meisten Fällen lassen die Banken sich ins Grundbuch eintragen und erhalten damit ein Grundpfandrecht. Häuslebauer ohne ausreichend Eigenkapital übertragen ihrer kreditgebenden Bank so die Grundschuld über das zu bauende Haus. Das Eigenheim dient damit als Pfand und die Bank hat eine Sicherheit. Allerdings sollte man eine Grundschuld nicht mit einer Hypothek verwechseln, denn bei der Grundschuld ist die Höhe unabhängig von der bereits getilgten Forderung und daher besteht sie auch in voller Höhe weiter, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde. Für neue Kredite bedeutet das Vorteile, denn sie können schneller genehmigt und ausbezahlt werden, da bereits eine Sicherheit vorliegt und die Bank im Grundbuch eingetragen ist. Wer nach der Löschung des Baukredits keine neuen Darlehen mit seinem Eigenheim absichern möchte, sollte auf die Eintragung einer Grundschuld verzichten. Der Darlehensgeber könnte nämlich die auf ihn eingetragene Grundschuld an einen Dritten weiterverkaufen und dies lässt sich nur durch entsprechende Klauseln im Vertrag vermeiden.

Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man daher genau überdenken, welche Form der Finanzierung gewählt werden soll, denn jede Variante birgt Vor- und Nachteile. Wie die Zentralverriegelung bei Fahrzeugen, die einerseits das Handling erleichtert, aber auf der anderen Seite auch Dieben zuträglich sein kann, sind Grundschuld und Hypothek zwei Kreditformen, die sich gezielt eingesetzt zum eigenen Vorteil nutzen lassen und bei guter Planung keine persönlichen Nachteile mit sich bringen.

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