Baufinanzierung im Rahmen einer Grundschuld

Die Finanzierung des Eigenheims ist für viele Bauherren die größte Hürde, denn es gibt sehr unterschiedliche Konzepte und viele Laien haben sich vorher mit dem Finanzmarkt und seinen Angeboten nicht groß beschäftigt. Nicht jedes Finanzierungsangebot ist wirklich gut und natürlich müssen auch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein um ein Darlehen zu erhalten.

Die Grundschuld ist eine gängige Form der Baufinanzierung, weil der Darlehensgeber damit ein Grundpfandrecht erhält, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Diese Sicherheit wählen vor allem Banken, doch auch bei Privatdarlehen kann eine Grundschuld eingetragen werden um den Geldgeber abzusichern. Die Grundschuld hat die Hypothek als meist genutzte Baufinanzierung abgelöst, da sie abstrakt und damit nicht an die Forderung gebunden ist.

Grundschuldbestellung und Rangfolge

Die Grundschuldbestellung ist Aufgabe eines Notars. Er sendet eine vom Eigentümer des Grundstücks unterzeichnete Erklärung an das Grundbuchamt, wo nicht nur die Grundschuld eingetragen wird, sondern auch ihre Rangstelle. Das ist vor allem wichtig, wenn bereits eine Belastung auf das Grundstück eingetragen wurde, denn bei einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger ihren Rangstufen nach aus dem Verkaufserlös bedient.

Der erste Rang wird somit vorrangig bedient und erst wenn er befriedigt werden konnte, können die anderen Gläubiger ihr Recht geltend machen. Natürlich beabsichtigt kein Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, doch die Grundschuld hat auch für den Kreditnehmer Vorteile. Im Gegensatz zu einer Hypothek ist die Grundschuld nicht an die vorhandene Forderung gekoppelt. Dadurch kann ein Bauherr, der ursprünglich 300.000.- Euro von seiner Bank als Darlehen erhalten und davon bereits 50.000.- Euro getilgt hat, ein erneutes Darlehen in Höhe der bereits getilgten Summe aufnehmen, ohne dass dafür eine neue Grundschuldeintragung notwendig würde. Die Baufinanzierung mit einer Grundschuld ist daher einer Hypothek vorzuziehen, denn diese Finanzierungsmethode würde eine neue Grundschuld als Sicherheit benötigen.

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